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Wärmeschutz

Rechtssicher bauen, verkaufen und vermieten. Ihr GEG-Nachweis (ehemals EnEV) für den Bauantrag und Energieausweise nach DIN V 18599.

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Pflichtdokumente einfach gemacht

Egal ob Sie neu bauen, ein Haus verkaufen oder vermieten möchten: In Deutschland sind energetische Nachweise gesetzlich vorgeschrieben. Fehler können hier teuer werden – sei es durch Bußgelder oder Probleme bei der Bauabnahme.

Der Wärmeschutznachweis (GEG-Nachweis) ist das Herzstück Ihres Bauantrags. Er belegt gegenüber dem Bauamt, dass Ihr Neubau oder Ihre Sanierung die energetischen Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt. Ohne diesen Nachweis gibt es keine Baugenehmigung.

Der Energieausweis hingegen ist der "Steckbrief" Ihrer Immobilie bei Verkauf oder Vermietung. Er gibt Interessenten Auskunft über die zu erwartenden Energiekosten.

Der Weg zum gültigen Nachweis

Vom Plan zur behördlichen Registrierung – wir übernehmen den Papierkram.

01

Erstgespräch & Datenerfassung

Sie senden uns Grundrisse, Schnitte und Angaben zur Heizung (bzw. Verbrauchsabrechnungen der letzten 3 Jahre).

02

3D-Modellierung

Wir erstellen ein thermisches 3D-Modell Ihres Hauses. Hierbei werden alle Hüllflächen (Wände, Dach, Fenster) und Wärmebrücken erfasst und bewertet.

03

Berechnung

Wir erstellen die U-Wert-Berechnung der Bauteile und bilanzieren die Anlagentechnik nach DIN V 18599 (für Bedarfsausweis/GEG).

04

Erstellung Nachweisdokument

Erstellung des offiziellen Nachweisdokuments. Registrierung des Energieausweises beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt).

Rechtssicher

Welchen Nachweis benötigen Sie?

Wärmeschutznachweis (GEG)

Für Bauherren & Architekten

  • Benötigt für Bauantrag (Neubau)
  • Bei großen Anbauten / Sanierungen
  • Nachweis der EE-Klasse (65% Erneuerbare)
  • Detaillierte Bauteilberechnung

Bedarfsausweis

Objektive Berechnung

Pflicht für unsanierte Gebäude < 5 Wohneinheiten (Bauantrag vor 1.11.1977).

  • Unabhängig vom Nutzerverhalten
  • Zeigt energetische Qualität der Hülle
  • Höhere Aussagekraft für Käufer

Verbrauchsausweis

Basiert auf Abrechnungen

Erlaubt für Gebäude nach WSVO 77, Sanierte Altbauten oder MFH ab 5 Wohneinheiten.

  • Benötigt 3 Jahre Heizkostenabrechnung
  • Günstiger in der Erstellung
  • Abhängig vom Heizverhalten der Vorbewohner

Unsicher, welchen Ausweis Sie brauchen? Wir prüfen das für Sie.

Eric Winter, Ihr Energieberater

Transparenz und Vertrauen sind die Basis jeder guten Zusammenarbeit. Erfahren Sie mehr über meine Qualifikationen und meinen beruflichen Werdegang.

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Häufige Fragen zu Energieausweisen

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Energieausweise sind gesetzlich genau 10 Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist oder bei wesentlichen Änderungen am Gebäude (z.B. neue Heizung, Dämmung) muss ein neuer Ausweis erstellt werden.

Muss ich für den Verkauf zwingend einen Ausweis haben?

Ja. Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis unaufgefordert vorgelegt werden. Bestimmte Kennwerte müssen sogar schon in der Immobilienanzeige stehen. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 15.000 € geahndet werden.

Wie schnell erhalte ich den Ausweis?

Verbrauchsausweise können wir oft innerhalb von 24-48 Stunden erstellen, sofern alle Verbrauchsdaten vorliegen. Bedarfsausweise und Wärmeschutznachweise benötigen aufgrund der komplexeren Berechnung meist ca. 3-7 Werktage.

Was ist der Unterschied zwischen GEG-Nachweis und Energieausweis?

Der GEG-Nachweis (Wärmeschutznachweis) ist eine theoretische Berechnung für das Bauamt vor Baubeginn, um zu beweisen, dass der geplante Neubau/Umbau legal ist. Der Energieausweis ist das Dokument für den Markt (Käufer/Mieter) und wird oft erst nach Fertigstellung oder bei Bestandsgebäuden ausgestellt.

Gemeinsam Ihre Zukunft gestalten

Ihr Projekt beginnt mit einem kostenlosen Erstgespräch. Schildern Sie uns Ihr Vorhaben – wir freuen uns darauf.

Bitte geben Sie mindestens eine Kontaktmöglichkeit (E-Mail oder Telefon) an.

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