Wärmeschutznachweis & Energieausweis nach GEG (früher EnEV)
Normsicher bauen, verkaufen und vermieten. Ihr GEG-Nachweis für den Bauantrag (ab 650 €) — früher EnEV-Nachweis genannt — und Energieausweise ab 400 € (Einfamilienhaus) für Bauvorhaben in Dresden und Sachsen.
Oder direkt anrufen: +49 155 65115604
Pflichtdokumente einfach gemacht
Energetische Nachweise sind gesetzliche Voraussetzung für Bau-, Verkaufs- und Sanierungsprozesse. Welcher Sie betrifft, hängt von Ihrem Anlass ab:
Sie reichen einen Bauantrag ein?
Ohne GEG-Nachweis erteilt das Bauamt keine Baugenehmigung – bei Neubau wie bei größeren Sanierungen.
Sie verkaufen oder vermieten?
Ohne gültigen Energieausweis drohen Bußgelder bis 15.000 €. Kennwerte müssen schon in die Anzeige.
Sie sanieren mit Förderung?
Ohne den passenden Nachweis verfällt Ihre KfW-/BAFA-Förderung – nachträglich lässt sie sich nicht retten.
Der Weg zum gültigen Nachweis
Vom Plan zur behördlichen Registrierung – ich übernehme den Papierkram.
Erstgespräch & Datenerfassung
Sie senden mir Grundrisse, Schnitte und Angaben zur Heizung (bzw. Verbrauchsabrechnungen der letzten 3 Jahre).
3D-Modellierung
Ich erstelle ein thermisches 3D-Modell Ihres Hauses. Hierbei werden alle Hüllflächen (Wände, Dach, Fenster) und Wärmebrücken erfasst und bewertet.
Berechnung
Ich erstelle die U-Wert-Berechnung der Bauteile und bilanziere die Anlagentechnik nach DIN V 18599 (für Bedarfsausweis/GEG).
Erstellung Nachweisdokument
Erstellung des offiziellen Nachweisdokuments. Registrierung des Energieausweises beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt).
Eric Winter – Ingenieurgeist für Ihr Bauvorhaben
Sichere, effiziente Gebäude entstehen nicht durch Schätzungen, sondern durch präzise Planung. Als freiberuflicher Bauphysiker und Energieberater unterstütze ich Bauherren und Unternehmen in Dresden und Sachsen dabei, Immobilien energetisch zu optimieren.
Vom Großprojekt zur individuellen Lösung
Meine Expertise basiert auf harter Praxis. Vor meiner Selbstständigkeit war ich über vier Jahre bei KREBS+KIEFER Ingenieure tätig. Dort habe ich das Handwerk von der Pike auf gelernt – vom Werkstudenten über den Projektingenieur bis hin zum Projektleiter.
Heute profitieren Sie von dieser Erfahrung aus großen Ingenieursvorhaben, kombiniert mit der Flexibilität eines spezialisierten Freiberuflers.
Welchen Nachweis benötigen Sie?
Wärmeschutznachweis (GEG)
- Benötigt für Bauantrag (Neubau)
- Bei großen Anbauten / Sanierungen
- auf Wunsch Nachweis der EE-Klasse für die BEG-Förderung
- Detaillierte Bauteilberechnung
Lieferung: 10–15 Werktage nach vollständigen Unterlagen
Bedarfsausweis
Pflicht für unsanierte Gebäude < 5 Wohneinheiten (Bauantrag vor 1.11.1977).
- Unabhängig vom Nutzerverhalten
- Zeigt energetische Qualität der Hülle
- Höhere Aussagekraft für Käufer
Lieferung: 5–10 Werktage nach vollständigen Angaben
Verbrauchsausweis
Erlaubt für Gebäude nach WSVO 77, Sanierte Altbauten oder MFH ab 5 Wohneinheiten.
- Benötigt 3 Jahre Heizkostenabrechnung
- Günstiger in der Erstellung
- Abhängig vom Heizverhalten der Vorbewohner
- Erstellung in 24–48 Stunden möglich
Sommerlicher Wärmeschutz
Sichert ein angenehmes Raumklima und reduziert Überhitzung an heißen Tagen.
- Statischer Nachweis nach DIN 4108-2
- Thermische Gebäudesimulation
- Nachweis für Fördermittel & Bauantrag
Wärmebrückennachweis
Vermeidung von Schimmelbildung, Bauschäden und unnötigen Energieverlusten. Reduktion der Dämmdicken.
- Gleichwertigkeitsnachweis
- Detaillierte 2D/3D Wärmebrückensimulation
- Wichtiger Baustein für KfW-Effizienzhäuser
Lieferung: 10–15 Werktage nach vollständigen Unterlagen
Unsicher, welchen Leistungsumfang Sie benötigen? Ich prüfe das für Sie.
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Häufige Fragen zu Wärmeschutz & Energieausweisen
Klicken Sie hier, um die häufigsten Fragen und Antworten anzuzeigen.
Häufige Fragen zu Wärmeschutz & Energieausweisen
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Was kostet ein Wärmeschutznachweis oder Energieausweis?
Ein Energieausweis für ein Einfamilienhaus ist ab 400 € erhältlich, der vollständige Wärmeschutznachweis (GEG) für den Bauantrag ab 650 €. Der genaue Preis richtet sich nach Gebäudegröße, Anzahl der Bauteile und Komplexität – bei Mehrfamilienhäusern oder komplexen Gebäuden entsprechend höher. Nach Sichtung Ihrer Unterlagen (Grundrisse, Baujahr, Heizungsart) erhalten Sie von mir ein konkretes Festpreisangebot – ganz ohne versteckte Zusatzkosten.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Energieausweise sind gesetzlich genau 10 Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist oder bei wesentlichen Änderungen am Gebäude (z.B. neue Heizung, Dämmung) muss ein neuer Ausweis erstellt werden.
Muss ich für den Verkauf zwingend einen Ausweis haben?
Ja. Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis unaufgefordert vorgelegt werden. Bestimmte Kennwerte müssen sogar schon in der Immobilienanzeige stehen. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 15.000 € geahndet werden.
Wie schnell erhalte ich den Ausweis?
Energieausweise erstelle ich innerhalb von 5-10 Werktagen, sofern alle Angaben vorliegen. Wärmeschutznachweise und Wärmebrückennachweise benötigen aufgrund des größeren Umfangs 10-15 Werktage. Die Frist läuft ab vollständigen Unterlagen.
Ist der EnEV-Nachweis dasselbe wie der Wärmeschutznachweis?
Ja, gemeint ist dasselbe Dokument. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde 2020 vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst – viele Bauherren, Architekten und auch Bauämter sprechen aber weiterhin vom EnEV-Nachweis. Wenn Ihr Bauamt einen EnEV-Nachweis verlangt, ist der Wärmeschutznachweis nach GEG gemeint, den ich für Sie erstelle. Am 10. Juli 2026 haben Bundestag und Bundesrat zudem das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen, das das GEG ablöst und seit dem 29. Juli 2026 in Kraft ist (Details unter Aktuelles). Ihren Nachweis erstelle ich immer nach dem Stand, der zum Zeitpunkt Ihres Bauantrags gilt.
Was ist der Unterschied zwischen GEG-Nachweis und Energieausweis?
Der GEG-Nachweis (Wärmeschutznachweis) ist eine theoretische Berechnung für das Bauamt vor Baubeginn, um zu beweisen, dass der geplante Neubau/Umbau legal ist. Der Energieausweis ist das Dokument für den Markt (Käufer/Mieter) und wird oft erst nach Fertigstellung oder bei Bestandsgebäuden ausgestellt.
Muss im Zuge einer Neueindeckung des Daches auch eine Erneuerung der Dämmung bzw. der obersten Geschossdecke erfolgen?
Nur wenn die Dachhaut eines ausgebauten und beheizten Dachgeschosses inklusive der unter den Dachziegeln liegenden Lattung (ggf. einschließlich Schalung, Abdichtung oder Bekleidung) ersetzt oder neu aufgebaut wird, sind für die betroffenen Bauteile die Anforderungen nach GEG einzuhalten. Werden lediglich die Dachziegel ausgetauscht, so greifen die Anforderungen an Dachflächen nicht.
Anforderungen an obere Geschossdecken: Auch wenn keine Baumaßnahmen an der Außenhülle geplant sind, besteht nach § 35 GModG eine Nachrüstpflicht für die oberste Geschossdecke gegen unbeheizte Räume, wenn der Mindestwärmeschutz nicht erfüllt ist. Selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser sind von dieser Pflicht ausgenommen, bis das Haus den Eigentümer wechselt; dann ist sie binnen zwei Jahren zu erfüllen. Die Anforderungen entfallen, wenn das darüber liegende Dach entsprechend gedämmt ist.
Ein Nichtwohngebäude soll in Wohnraum umgebaut werden. Bestehen GEG Vorgaben?
Bei der reinen Nutzungsänderung ohne bauliche Änderung von bislang bereits beheizten Räumen stellt das GEG keine Anforderungen an das Gebäude. Erst wenn im Zuge der Umnutzung Änderungen an wärmeübertragenden Bauteilen durchgeführt werden, dann bestehen Anforderungen an die geänderten Außenbauteile. Ausgenommen sind Änderungen, die nicht mehr als 10 Prozent der gesamten Fläche der jeweiligen Bauteilgruppe betreffen.
Sollte der neu geschaffene Wohnraum z.B. verkauft oder vermietet werden und liegt für das Gebäude kein gültiger Energieausweis vor, so ist ein neuer Energieausweis auszustellen.
Welche Änderungen an Gebäudehülle und Anlagentechnik sind bei einer Sanierung zulässig?
Zur Aufrechterhaltung der energetischen Qualität der Gebäudehülle schreibt das GEG vor, dass die Außenbauteile eines bestehenden Gebäudes nicht dahingehend verändert werden dürfen, dass sich die energetische Qualität des Gebäudes verschlechtert. Dies gilt nicht für Bauteile, die nicht mehr als 10 Prozent der jeweiligen Bauteilgruppe ausmachen.
Für die eingesetzte Anlagentechnik gilt ein ähnliches Verbot von Veränderungen. Wenn Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik oder Technik zur Warmwasserversorgung für den Nachweis nach Gebäudeenergiegesetz genutzt wurde, darf diese nicht dahingehend verändert werden, dass sich die energetische Qualität verschlechtert.
Ist eine Einliegerwohnung eine separate Wohnung?
Ja. Ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung wird baurechtlich und beim Energieausweis behandelt wie ein Wohngebäude mit zwei Wohneinheiten.
Festpreisangebot für Ihren Wärmeschutznachweis anfordern.
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