Sanierungsfahrplan (iSFP) Dresden: Ihr Fahrplan für maximale Förderung.
Bis zu 5 % Extra-Zuschuss auf Dämmung, Fenster & Co. (ab 30.000 € Investitionsvolumen) – und 60.000 € statt 30.000 € Förderbudget je Wohneinheit.
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Genau die Fragen, die Sie sich stellen
Bevor wir über Technik reden, klären wir, was für Ihr Haus zählt – ehrlich und unabhängig.
Lohnt sich das für mein Haus?
Ich rechne vorab durch, ob und wann sich der Fahrplan für Ihr Gebäude auszahlt – statt pauschaler Versprechen.
Was kostet es mich – netto?
Ihr Eigenanteil beginnt bei ca. 1.050 € für ein Einfamilienhaus, weil das BAFA 650 € übernimmt – und der verdoppelte Förderrahmen von 60.000 € gilt sofort.
Welche Maßnahme zuerst?
Sie bekommen eine klare Reihenfolge – Produktunabhängig beraten.
Das zahlt der Staat dazu
Zuschüsse für Erstellung und Umsetzung Ihres Sanierungsfahrplans.
Aktualisiert zum 21.07.2026
Der 5-%-iSFP-Bonus gilt seit der BEG-Reform ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 € und nur für den Anteil oberhalb der regulären Förderhöchstgrenze (beim Einfamilienhaus 30.000 €). Unverändert bleiben der 50-%-Zuschuss zur Erstellung des Fahrplans und der verdoppelte Förderrahmen von 60.000 € je Wohneinheit.
Zuschussdeckel: 650 € (1–2 FH), 850 € (MFH)
Auf Hüllmaßnahmen ab 30.000 € Investition, für den Anteil über der regulären Höchstgrenze (EFH: 30.000 €)
Je Wohneinheit (statt 30.000 €)
💰 Rechenbeispiel: Was bringt mir der iSFP konkret?
Angenommen, Sie besitzen ein Einfamilienhaus von 1985 und lassen Fassade und Fenster für zusammen 60.000 € erneuern.
Schritt 1: Das kostet der Fahrplan
Schritt 2: Das bringt der Fahrplan bei der Sanierung
Unterm Strich: Sie zahlen 1.050 € für den Fahrplan – und bekommen 6.000 € mehr Zuschuss.
Beispielrechnung für ein Einfamilienhaus, keine Förderzusage. Der iSFP-Bonus greift für Anträge ab dem 21.07.2026 erst ab 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen und nur für den Anteil oberhalb der regulären Förderhöchstgrenze – beim Einfamilienhaus wie hier 30.000 €.
Wissenswertes zum Sanierungsfahrplan
Bis zu 15 Jahre Gültigkeit
Einmal erstellt – 15 Jahre nutzbar, auch bei schrittweiser Sanierung.
Werterhalt & EU-Vorgaben
Zukunftssicherheit: Bereiten Sie Ihre Immobilie auf steigende CO₂-Preise und kommende EU-Effizienzstandards vor, um Wertverluste zu vermeiden.
Bearbeitungsdauer
In der Regel 10 Werktage.
Kosten
Ab einem Eigenanteil von 1.050 € für ein Einfamilienhaus (1.700 € abzgl. 650 € staatlicher Zuschuss). Mehrfamilienhäuser auf Anfrage.
WEG-Optimiert
Neutrales Gutachten für Eigentümerversammlungen. Objektive Basis statt emotionaler Diskussionen.
Qualitätssicherung
Gelistet in der Energieeffizienz-Expertenliste (EEE) des Bundes – mit regelmäßiger Fortbildungs- und Nachweispflicht.
Ihr Weg zum geförderten Sanierungsfahrplan
Ein strukturierter Prozess von der Bestandsaufnahme bis zum fertigen Konzept.
BAFA-Antrag & Begehung
Ich übernehme für Sie den BAFA-Förderantrag (50 % Zuschuss zur Beratung). Anschließend begehe ich Ihr Gebäude: Messung, Prüfung der Dämmstärken und Inspektion der Heizungstechnik.
Bilanzierung
Erstellung eines "3D-Zwillingmodells" Ihres Hauses mit anschließender Bilanzierung nach DIN V 18599. Abgleich von theoretischem Bedarf und realem Verbrauch.
Fahrplan-Erstellung
Entwicklung von Maßnahmenpaketen. Vermeidung von Lock-in-Effekten (z.B. "Erst Dämmen, dann Heizung tauschen"). Darstellung der Wirtschaftlichkeit.
Übergabe & Bonus
Sie erhalten zwei offizielle BAFA-Dokumente: "Mein Sanierungsfahrplan" (Ihre Strategie) und die "Umsetzungshilfe" (für die Handwerker). Damit sichern Sie sich 15 Jahre lang bis zu 5 % Extra-Förderung auf alle folgenden Maßnahmen (außer Heizungstausch; ab 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen, für den Anteil darüber).
Was Sie am Ende in der Hand halten
Zwei offizielle BAFA-Dokumente
„Mein Sanierungsfahrplan“ als Ihre Strategie und die „Umsetzungshilfe“ für die Handwerker – beide im offiziellen BAFA-Format, das Ihre Förderanträge anerkennen.
Berechnet, nicht geschätzt
Die Bewertung Ihres Gebäudes erfolgt als Bilanzierung nach DIN V 18599 mit Abgleich von rechnerischem Bedarf und Ihrem realen Verbrauch – nicht über Faustformeln.
Von einem gelisteten Experten
Dipl.-Ing. (FH) Bauingenieurwesen, eingetragen in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (dena) und Mitglied im GIH.
Eric Winter – Ingenieurgeist für Ihr Bauvorhaben
Sichere, effiziente Gebäude entstehen nicht durch Schätzungen, sondern durch präzise Planung. Als freiberuflicher Bauphysiker und Energieberater unterstütze ich Bauherren und Unternehmen in Dresden und Sachsen dabei, Immobilien energetisch zu optimieren.
Vom Großprojekt zur individuellen Lösung
Meine Expertise basiert auf harter Praxis. Vor meiner Selbstständigkeit war ich über vier Jahre bei KREBS+KIEFER Ingenieure tätig. Dort habe ich das Handwerk von der Pike auf gelernt – vom Werkstudenten über den Projektingenieur bis hin zum Projektleiter.
Heute profitieren Sie von dieser Erfahrung aus großen Ingenieursvorhaben, kombiniert mit der Flexibilität eines spezialisierten Freiberuflers.
Häufige Fragen zum iSFP
Klicken Sie hier, um die häufigsten Fragen und Antworten anzuzeigen.
Häufige Fragen zum iSFP
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Was kostet ein Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Die Kosten variieren je nach Gebäudegröße, starten für ein Einfamilienhaus ab 1.700 €. Dank der Förderung des BAFA (50 %, gedeckelt auf 650 €) liegt Ihr Eigenanteil bei ca. 1.050 €. Bei größeren Sanierungen amortisiert sich diese Investition häufig allein über den 5-%-iSFP-Bonus (greift für Anträge ab dem 21.07.2026 ab 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen).
Wie lange ist der iSFP gültig?
Ein erstellter iSFP ist für die Beantragung des BEG-Bonus (5% Extra-Förderung) genau 15 Jahre lang gültig ab dem Ausstellungsdatum. Dies bietet Ihnen langfristige Planungssicherheit für schrittweise Sanierungen.
Muss ich die Maßnahmen aus dem iSFP umsetzen?
Nein, es besteht keine Umsetzungspflicht. Der iSFP ist ein strategisches Beratungsinstrument. Wenn Sie sich jedoch für eine Umsetzung entscheiden, profitieren Sie von höheren Förderquoten und dem erweiterten Förderbudget von 60.000 € je Wohneinheit.
Was ist der Unterschied zur GEG-Beratung?
Die Beratung nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist eine gesetzliche Pflicht bei Eigentümerwechsel, oft nur informatorisch. Der iSFP hingegen ist eine umfassende energetische Detailanalyse („Goldstandard“), die konkret aufzeigt, wie Sie Ihr Haus zum Effizienzhaus entwickeln können und welche Fördermittel dafür bereitstehen.
Was passiert, wenn ich nichts tue?
Wer heute nicht saniert, zahlt morgen oft doppelt: Einerseits steigen die Betriebskosten durch den künftig stark steigenden CO₂-Preis (ETS-2). Andererseits droht Immobilien mit schlechter Energieklasse ein realer Wertverlust ("Brown Discount"), da sie am Markt zunehmend schwerer verkäuflich werden. Der iSFP ist Ihr Fahrplan, um diesen Wertverlust zu vermeiden und die Immobilie zukunftssicher zu machen.
Wer darf den iSFP ausstellen und was ist dabei zu beachten?
Grundsätzlich darf jeder Gebäude-Energieberater einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen. Wenn Sie jedoch Fördergelder (z. B. vom BAFA) in Anspruch nehmen möchten, ist die Beratung nur förderfähig, wenn sie von einer Person durchgeführt wird, die in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude“) gelistet ist.
Welche Qualifikation benötigt man für die Ausstellung eines iSFP?
Die Erstellung erfordert eine fundierte Ausbildung und Erfahrung des Energieberaters. Dazu gehören aktuelle Kenntnisse zur Datenaufnahme am Gebäude, der Bilanzierung, der baulichen Umsetzung sowie den stets aktuellen Förderprogrammen. Für staatlich geförderte iSFPs ist die offizielle Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste zwingend erforderlich.
An welchen Stellen muss im BEG-Förderprozess ein iSFP vorgelegt werden?
Wenn Sie den extra iSFP-Bonus nutzen möchten, wird das Dokument an drei Stellen benötigt:
- Beim Förderantrag: Der iSFP muss vorliegen, damit der Bonus überhaupt beantragt werden kann.
- Beim Verwendungsnachweis: Nach dem Umbau muss nachgewiesen werden, dass die umgesetzte Maßnahme auch wirklich so im iSFP empfohlen wurde.
- Bei möglichen Vor-Ort-Kontrollen: Zur Prüfung, ob die umgesetzten Maßnahmen die technischen Mindestanforderungen erfüllen.
Gilt der 5 % iSFP-Bonus auch für meine neue Heizung (z. B. Wärmepumpe)?
Nein, der zusätzliche 5 % Bonus aus dem Sanierungsfahrplan gilt nicht für den Austausch des Heizungssystems (Wärmeerzeuger). Er gilt für die Dämmung der Gebäudehülle, neue Fenster und Türen, den Einbau von Lüftungsanlagen oder die Heizungsoptimierung. Für die neue Heizung gibt es jedoch eigene Boni, etwa den Klimageschwindigkeitsbonus (seit 21.07.2026 zum Start 16 Prozentpunkte, halbjährlich sinkend). Der frühere Effizienzbonus für Wärmepumpen ist mit der Reform vom 21.07.2026 ersatzlos entfallen; ab Q1/2027 gibt es stattdessen 15 Prozentpunkte für Wärmepumpen mit Wertschöpfung in der EU.
Muss ich die im iSFP vorgeschlagene Reihenfolge der Sanierung strikt einhalten?
Nein. Unwesentliche inhaltliche Abweichungen, eine Übererfüllung der Vorgaben oder Änderungen in der zeitlichen Reihenfolge sind für die spätere Förderung unschädlich, solange Sie die iSFP-Vorgaben nicht untererfüllen. Der Fahrplan dient als Ihre Orientierung, passt sich aber an Ihre Lebensumstände an.
Gilt der iSFP-Bonus trotz GEG-Reform 2026 noch?
Ja, mit einer neuen Bedingung: Der 5 %-Bonus bleibt bestehen, greift für Anträge ab dem 21.07.2026 aber erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 € – und nur auf den Anteil oberhalb der regulären Förderhöchstgrenze (30.000 € beim Einfamilienhaus, bei Mehrfamilienhäusern entsprechend höher). Der verdoppelte Förderrahmen von 60.000 € je Wohneinheit und der 50 %-Zuschuss zur iSFP-Erstellung gelten unverändert. Ein erstellter iSFP sichert die Bonus-Berechtigung für 15 Jahre; bei umfassenderen Sanierungen bleibt er damit voll wirksam.
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