Fachinformationen für Eigentümer, WEGs und Planer im Raum Dresden – sachlich zusammengefasst, mit Quellenangabe. Rechtlich verbindlich sind allein die jeweiligen Förderrichtlinien und Gesetzestexte.
· Förderung
BEG-Reform beschlossen: neue Förderkonditionen ab 21. Juli 2026
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat die Eckpunkte der reformierten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) final beschlossen. Vom 9. bis 20. Juli 2026 läuft die technische Umstellungsphase bei KfW und BAFA; ab dem 21. Juli 2026 gelten für neue Anträge die folgenden Konditionen:
Einkommensbonus Heizung gestaffelt: 40 % bis 30.000 € zu versteuerndem Einkommen, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €. Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind erhalten einen Freibetrag von 10.000 €.
Klimageschwindigkeitsbonus sinkt: zum Start 16 % (statt 20 %), danach alle sechs Monate minus 4 Prozentpunkte; ab Mitte 2028 entfällt er.
Förderfähige Ausgaben Heizung: zum Start 28.000 € (statt 30.000 €), halbjährlich um 750 € sinkend bis 22.000 € Ende 2030.
Mehrfamilienhäuser (Einzelmaßnahmen): förderfähige Ausgaben gestaffelt – 30.000 € für die 1. Wohneinheit, je 15.000 € für die 2.–6., je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit.
iSFP-Bonus mit Schwelle: Der 5-%-Bonus greift erst ab 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen und nur auf den übersteigenden Betrag (Details in der Meldung unten).
Worst-Performing-Buildings-Bonus gilt jetzt auch bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle.
Effizienzhaus-Förderung (KfW): Die EE-Klasse wird Standard (der 5-%-EE-Bonus entfällt), förderfähige Ausgaben der Grundstufe steigen auf 150.000 € je Wohneinheit; Tilgungszuschüsse sinken durchgängig um 10 Prozentpunkte, EH 85 EE und EH 70 EE erhalten nur noch Zinsvergünstigung.
Ausblick: Ab dem 1. Quartal 2027 kommt ein Bonus für Wärmepumpen mit Wertschöpfung in der EU („Made with Europe"); Details folgen im 2. Halbjahr 2026.
Übergangsregelung: Wer bereits eine Bestätigung zum Antrag (KfW) oder Technische Projektbeschreibung (BAFA) besitzt, konnte nur bis zum 20.07.2026 zu den alten Konditionen beantragen. BAFA-Projektbeschreibungen verlieren danach ihre Gültigkeit; KfW-Bestätigungen bleiben sechs Monate nutzbar, dann zu neuen Konditionen. Bereits zugesagte Förderungen sind nicht betroffen.
Quelle: Eckpunktepapier des Bundes zur BEG-Reform, Stand 9. Juli 2026. Rechtlich verbindlich sind allein die Förderrichtlinien.
Gebäudemodernisierungsgesetz: 65-Prozent-Regel entfällt, freie Heizungswahl kommt
Bundestag und Bundesrat haben am 10. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen, das das bisherige Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz") ablöst. Das Inkrafttreten der zentralen Regelungen wird für August 2026 erwartet. Die wichtigsten Punkte:
65-Prozent-Regel entfällt: Die Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, wird gestrichen.
Freie Heizungswahl: Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridlösungen, Biomasse sowie Gas- und Ölheizungen sind grundsätzlich wieder zulässig.
„Biotreppe": Ab 2029 wird Gas und Öl schrittweise ein verbindlicher biogener Anteil beigemischt; ab 2028 greift eine moderate Grüngasquote (Details werden bis 1. Dezember 2026 festgelegt). Ab 2045 müssen Brennstoffe vollständig klimaneutral sein.
Einordnung aus Ingenieurssicht: Die energetischen Nachweispflichten im Bauantragsverfahren (Wärmeschutznachweis, Energieausweise) bestehen unverändert fort. Mit der freien Heizungswahl wird die wirtschaftliche Abwägung wichtiger, nicht einfacher: Betriebskosten, künftige Beimischungspflichten und Fördersätze unterscheiden sich je nach System erheblich. Eine belastbare Heizlastberechnung und ein Fördervergleich vor der Entscheidung zahlen sich damit eher mehr aus als bisher.
Quelle: Bundesregierung, Meldung zum Gebäudemodernisierungsgesetz (Juli 2026).
iSFP-Bonus mit 30.000-Euro-Schwelle: Folgen für die Sanierungsplanung
Teil der BEG-Reform ist eine neue Bedingung für den 5-%-Bonus des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP): Für Anträge ab dem 21.07.2026 wird der Bonus erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 € gewährt – und nur auf den Betrag oberhalb dieser Schwelle. Der verdoppelte Förderrahmen von 60.000 € je Wohneinheit und der Zuschuss zur iSFP-Erstellung (50 %, max. 650 €) bleiben bestehen.
Rechenbeispiel: Bei 60.000 € förderfähigen Dämmkosten beträgt der iSFP-Bonus künftig 5 % auf 30.000 € = 1.500 €. Bei einer Einzelmaßnahme von 25.000 € entsteht kein Bonus mehr – der iSFP bleibt dann vor allem wegen des verdoppelten Förderrahmens und als Planungsgrundlage relevant.
Praxisfolge: Es lohnt sich stärker als bisher, Maßnahmen zu bündeln statt sie über Jahre zu verteilen. Ob sich das für Ihr Gebäude rechnet, lässt sich im Erstgespräch anhand von Baujahr und geplanten Maßnahmen kurz überschlagen.
Quelle: Eckpunktepapier des Bundes zur BEG-Reform, Stand 9. Juli 2026.