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Aktuelles zu Förderung & Gesetzgebung

Fachinformationen für Eigentümer, WEGs und Planer im Raum Dresden – sachlich zusammengefasst, mit Quellenangabe. Rechtlich verbindlich sind allein die jeweiligen Förderrichtlinien und Gesetzestexte.

· Förderung

BEG-Reform beschlossen: neue Förderkonditionen ab 21. Juli 2026

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat die Eckpunkte der reformierten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) final beschlossen. Vom 9. bis 20. Juli 2026 läuft die technische Umstellungsphase bei KfW und BAFA; ab dem 21. Juli 2026 gelten für neue Anträge die folgenden Konditionen:

  • Einkommensbonus Heizung gestaffelt: 40 % bis 30.000 € zu versteuerndem Einkommen, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €. Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind erhalten einen Freibetrag von 10.000 €.
  • Klimageschwindigkeitsbonus sinkt: zum Start 16 % (statt 20 %), danach alle sechs Monate minus 4 Prozentpunkte; ab August 2028 entfällt er. Neu berechtigt: auch Gasetagenheizungen (ohne Altersgrenze) und mindestens 20 Jahre alte Biomasseheizungen.
  • Förderfähige Ausgaben Heizung: zum Start 28.000 € (statt 30.000 €); die Absenkung um je 750 € pro Halbjahr beginnt am 1. Februar 2027 und endet bei 22.000 € (ab August 2030).
  • Mehrfamilienhäuser (Einzelmaßnahmen): förderfähige Ausgaben je Wohneinheit gestaffelt – Heizung: 28.000 € / je 15.000 € (2.–6. WE) / je 8.000 € (ab 7. WE); übrige Einzelmaßnahmen: 30.000 / 15.000 / 8.000 € (mit iSFP verdoppelt auf 60.000 / 30.000 / 15.000 €).
  • iSFP-Bonus mit Schwelle: Der 5-%-Bonus greift erst ab 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen und nur auf den Anteil oberhalb der regulären Förderhöchstgrenze (beim Einfamilienhaus 30.000 €) (Details in der Meldung unten).
  • Worst-Performing-Buildings-Bonus: gilt ab Q1/2027 auch bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (5 Prozentpunkte, Maßnahme muss aus einem iSFP bzw. einer EBN-Beratung stammen, max. drei Anträge).
  • Effizienzhaus-Förderung (KfW): Die EE-Klasse wird Standard (der 5-%-EE-Bonus entfällt), förderfähige Ausgaben der Grundstufe steigen auf 150.000 € je Wohneinheit; Tilgungszuschüsse jetzt konkret: Denkmal EE und EH 55 EE 5 %, EH 40 EE 10 % (EH 85 EE und EH 70 EE nur noch Zinsvergünstigung); Boni: NH-Klasse +5, WPB +10, serielles Sanieren +15 (EH 70 EE: +5) Prozentpunkte.
  • Wärmepumpen ab Q1/2027: Die Grundförderung für Wärmepumpen sinkt auf 15 %; zugleich kommt ein Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozentpunkten für Wärmepumpen mit Wertschöpfung in der EU („Made with Europe") – mit EU-Gerät bleibt es effektiv bei 30 %. Der bisherige 5-%-Effizienz-Bonus (Erdreich/Wasser/natürliches Kältemittel) ist entfallen; ab 2030 werden nur noch Anlagen mit natürlichen Kältemitteln gefördert.
  • Förderdeckel einkommensabhängig: Die Summe aller Boni ist bei 70 % gedeckelt – bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 € bei 80 %.

Übergangsregelung: Wer bereits eine Bestätigung zum Antrag (KfW) oder Technische Projektbeschreibung (BAFA) besitzt, konnte nur bis zum 20.07.2026 zu den alten Konditionen beantragen. BAFA-Projektbeschreibungen verlieren danach ihre Gültigkeit; KfW-Bestätigungen bleiben sechs Monate nutzbar, dann zu neuen Konditionen. Bereits zugesagte Förderungen sind nicht betroffen.

Quelle: Förderrichtlinien zur reformierten BEG (Einzelmaßnahmen, Wohngebäude, Nichtwohngebäude), Stand 20. Juli 2026 – aktualisiert am 22.07.2026 nach Veröffentlichung der Richtlinientexte.

→ Was das für Ihr Vorhaben bedeutet: Energieberatung mit Förder-Check

· Gesetzgebung

Update vom 02.08.2026: Das Gesetz ist seit dem 29. Juli 2026 in Kraft. Die nachfolgende Meldung gibt den Stand vom 19. Juli 2026 wieder, als das Inkrafttreten noch erwartet wurde.

Gebäudemodernisierungsgesetz: 65-Prozent-Regel entfällt, freie Heizungswahl kommt

Bundestag und Bundesrat haben am 10. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen, das das bisherige Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz") ablöst. Das Inkrafttreten der zentralen Regelungen wird für August 2026 erwartet. Die wichtigsten Punkte:

  • 65-Prozent-Regel entfällt: Die Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, wird gestrichen.
  • Freie Heizungswahl: Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridlösungen, Biomasse sowie Gas- und Ölheizungen sind grundsätzlich wieder zulässig.
  • „Biotreppe": Ab 2029 wird Gas und Öl schrittweise ein verbindlicher biogener Anteil beigemischt; ab 2028 greift eine moderate Grüngasquote (Details werden bis 1. Dezember 2026 festgelegt). Ab 2045 müssen Brennstoffe vollständig klimaneutral sein.

Einordnung aus Ingenieurssicht: Die energetischen Nachweispflichten im Bauantragsverfahren (Wärmeschutznachweis, Energieausweise) bestehen unverändert fort. Mit der freien Heizungswahl wird die wirtschaftliche Abwägung wichtiger, nicht einfacher: Betriebskosten, künftige Beimischungspflichten und Fördersätze unterscheiden sich je nach System erheblich. Eine belastbare Heizlastberechnung und ein Fördervergleich vor der Entscheidung zahlen sich damit eher mehr aus als bisher.

Quelle: Bundesregierung, Meldung zum Gebäudemodernisierungsgesetz (Juli 2026).

→ Grundlage jeder Heizungsentscheidung: Heizlastberechnung nach DIN EN 12831

· Förderung · Praxis

iSFP-Bonus mit 30.000-Euro-Schwelle: Folgen für die Sanierungsplanung

Teil der BEG-Reform ist eine neue Bedingung für den 5-%-Bonus des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP): Für Anträge ab dem 21.07.2026 wird der Bonus erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 € gewährt – und nur auf den Anteil oberhalb der regulären Förderhöchstgrenze (30.000 € beim Einfamilienhaus, bei Mehrfamilienhäusern entsprechend höher). Der verdoppelte Förderrahmen von 60.000 € je Wohneinheit und der Zuschuss zur iSFP-Erstellung (50 %, max. 650 €) bleiben bestehen.

Rechenbeispiel: Bei einem Einfamilienhaus mit 60.000 € förderfähigen Dämmkosten beträgt der iSFP-Bonus künftig 5 % auf 30.000 € = 1.500 € (bei Mehrfamilienhäusern liegt die Grenze, ab der der Bonus greift, entsprechend höher). Bei einer Einzelmaßnahme von 25.000 € entsteht kein Bonus mehr – der iSFP bleibt dann vor allem wegen des verdoppelten Förderrahmens und als Planungsgrundlage relevant.

Praxisfolge: Es lohnt sich stärker als bisher, Maßnahmen zu bündeln statt sie über Jahre zu verteilen. Ob sich das für Ihr Gebäude rechnet, lässt sich im Erstgespräch anhand von Baujahr und geplanten Maßnahmen kurz überschlagen.

Quelle: Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen, Stand 20. Juli 2026.

→ Details und Beispielrechnung: Sanierungsfahrplan (iSFP)