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Brandschutz­nachweis nach SächsBO für Ihr Wohnhaus

Für Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser und kleine Mehrfamilienhäuser bis 7 m – bei Neubau, Dachausbau, Umbau oder Nachforderung vom Bauamt.

ab, inkl. MwSt. (GK 1)
650 €
in ganz Sachsen
GK 1–3
Antwort (werktags)
48 h

Eric Winter, Dipl.-Ing. (FH)dena-Energieeffizienz-Expertenliste · GIH-Mitglied

Brauche ich einen Brandschutz­nachweis?

Der Brandschutznachweis gehört zu den bautechnischen Nachweisen nach § 66 SächsBO. Bei Wohngebäuden sind das die typischen Anlässe.

Wischen für mehr Fälle

Neubau

Nachweis nötig

Einfamilien-, Doppel-, Reihen- oder kleines Mehrfamilienhaus: Ich erstelle den Nachweis passend zu den Bauantragsplänen – auf Wunsch zusammen mit Wärmeschutz- und Schallschutznachweis.

Dachausbau und Aufstockung

Gebäudeklasse prüfen

Aus dem Dachboden wird Wohnraum oder es kommt ein Geschoss dazu. Dann ändern sich die Rettungswege – und womöglich die Gebäudeklasse. Das prüfe ich vorab.

Umbau und Nutzungs­änderung

Nachweis für die neue Nutzung

Laden oder Büro wird zur Wohnung, die Scheune zum Wohnhaus, das Haus wird in Wohnungen geteilt: Für die neue Nutzung muss der Brandschutz neu nachgewiesen werden.

Nachforderung vom Bauamt

Frist beachten

Das Bauamt hat den Brandschutznachweis nachgefordert? Schicken Sie mir das Schreiben und die Pläne – Sie erhalten kurzfristig Festpreis und Termin.

Preise und Leistungsumfang

Festpreis nach Sichtung Ihrer Pläne – die Angaben sind Richtwerte für übliche Gebäude.

Freistehendes Einfamilienhaus (GK 1)

ab 650 €

fertig in der Regel in wenigen Wochen

  • Einstufung in Gebäudeklasse und Nutzungseinheiten
  • Erster und zweiter Rettungsweg, Rettungsfenster
  • Eintragungen in Grundrissen und Schnitten, Nachweis zum Einreichen

Doppel-, Reihen- und kleines Mehrfamilienhaus

nach Angebot

Gebäudeklasse 2 und 3

  • Feuerwiderstand von tragenden Wänden, Decken und Trennwänden
  • Wände zum Nachbarhaus, Treppe bzw. Treppenraum
  • Öffnungen, Dach und Rauchwarnmelder

Umbau, Dachausbau, Nutzungsänderung

nach Angebot

auch bei Nachforderung vom Bauamt

  • Bestand und neue Nutzung anhand Ihrer Pläne
  • Prüfung, ob sich die Gebäudeklasse ändert
  • Termin passend zur Frist des Bauamts

Alle Preise inkl. MwSt. Lieferzeit ab vollständigen Unterlagen. Brandschutznachweise für Gebäudeklasse 1 bis 3 – für höhere Gebäude und Sonderbauten nenne ich Ihnen gern passende Fachleute. Rahmenpreise für Bauträger auf Anfrage.

Unsicher, welche Gebäudeklasse Ihr Haus hat? Ich prüfe es anhand Ihrer Pläne.

Festpreisangebot anfordern

Welche Gebäude­klasse hat mein Haus?

Gebäudeklassen nach § 2 SächsBO (Auszug). Maßgeblich ist die Fußbodenoberkante des obersten Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über dem mittleren Gelände – auch wenn das Dachgeschoss noch nicht ausgebaut ist.

GK 1, z. B. Einfamilienhausfreistehend, bis 7 m, max. 2 Nutzungs­einheiten
GK 2, z. B. Doppel- oder Reihenhausnicht freistehend, bis 7 m, max. 2 Nutzungs­einheiten
GK 3, z. B. kleines Mehrfamilienhaussonstige Gebäude bis 7 m
Tragende Wände und Deckenab GK 2 feuerhemmend (F 30), ohne Keller
Höher als 7 m oder SonderbauEmpfehlung passender Fachleute

Gebäude über 7 m gehören zu Gebäudeklasse 4 oder 5. Die Nutzungseinheiten dürfen bei Gebäudeklasse 1 und 2 zusammen höchstens 400 m² haben, der Keller zählt nicht. Faustregel: Bis zu drei Geschosse mit Wohnräumen (ausgebautes Dachgeschoss zählt mit) liegen meist unter 7 m. Im Zweifel stufe ich Ihr Gebäude anhand der Pläne unverbindlich ein.

In vier Schritten zum Nachweis

Digital und in ganz Sachsen – für Bauherren, Architekten und Bauträger.

01

Pläne senden

Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Lageplan – bei einer Nachforderung zusätzlich das Schreiben des Bauamts.

heute

02

Angebot erhalten

Nach Sichtung Ihrer Pläne bekommen Sie ein Festpreisangebot für den vereinbarten Leistungsumfang und einen Fertigstellungstermin.

nach Sichtung der Pläne

03

Nachweis erstellen

Brandschutznachweis nach SächsBO inklusive aller erforderlichen Plan-Einträge – abgestimmt mit Ihrem Architekten.

in der Regel wenige Wochen

04

Unterlagen erhalten

Als PDF für Ihren Architekten, der sie mit dem Bauantrag beim Bauamt einreicht.

Eric Winter, Dipl.-Ing. (FH) – Bauphysik und Energieberatung

Eric Winter – Ingenieurgeist für Ihr Bauvorhaben

Als Dipl.-Ing. (FH) Bauingenieurwesen erstelle ich Brandschutznachweise für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 in Sachsen – für Bauherren, Architekten und Bauträger, digital, nachvollziehbar und berufshaftpflichtversichert. Auf Wunsch kommen Wärmeschutz-, Wärmebrücken- und Schallschutznachweis aus derselben Hand.

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Häufige Fragen zum Brandschutz­nachweis

Klicken Sie hier, um die häufigsten Fragen und Antworten anzuzeigen.

Was kostet ein Brandschutznachweis?

Für ein freistehendes Einfamilienhaus (Gebäudeklasse 1) ab 650 € inkl. MwSt. Der Preis hängt von Gebäudeklasse, Zahl der Nutzungseinheiten, Umfang des Umbaus und Qualität der vorhandenen Pläne ab – ein kleines Mehrfamilienhaus (GK 3) oder ein Umbau im Bestand liegt entsprechend höher. Das verbindliche Festpreisangebot für den vereinbarten Leistungsumfang bekommen Sie nach Sichtung Ihrer Pläne.

Das Bauamt hat einen Brandschutznachweis nachgefordert – was nun?

Schicken Sie mir das Schreiben des Bauamts und die vorhandenen Pläne (PDF genügt). Ich prüfe, was genau gefordert ist, und nenne Ihnen einen Festpreis und einen Fertigstellungstermin, der zur Frist passt. Den Nachweis erhalten Sie so aufbereitet, dass Sie oder Ihr Architekt ihn direkt nachreichen können.

Wer unterschreibt den Brandschutznachweis?

In Sachsen gehört der Brandschutznachweis zu den bautechnischen Nachweisen (§ 66 SächsBO). Bei Gebäudeklasse 1 bis 3 prüft ihn die Bauaufsicht nicht. Den Bauantrag unterschreibt Ihr Architekt als Entwurfsverfasser, ich erstelle den Nachweis als Fachplaner.

Brauche ich für einen Dachausbau oder eine Nutzungsänderung einen Brandschutznachweis?

In aller Regel ja, sobald das Vorhaben nicht verfahrensfrei ist – also im Baugenehmigungsverfahren und ebenso bei der Genehmigungsfreistellung (§ 62 SächsBO). Typisch ist das beim Dachausbau zu Wohnraum, bei einer Aufstockung, bei der Teilung in mehrere Wohnungen oder wenn aus Laden, Büro oder Scheune Wohnraum wird. Auch verfahrensfreie Vorhaben müssen die Brandschutzvorschriften einhalten. Wichtig: Für die Gebäudeklasse zählt das oberste Geschoss, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, auch wenn es noch nicht ausgebaut ist. Wird das Dach erst durch den Umbau nutzbar, etwa mit Gauben oder einer Aufstockung, kann das Gebäude über die 7-m-Grenze kommen – dann ändert sich die Gebäudeklasse. Das prüfe ich vorab.

Brandschutznachweis, Brandschutzkonzept, Brandschutzgutachten – was ist der Unterschied?

Für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 verlangt das Bauamt den Brandschutznachweis. Er legt Gebäudeklasse, Rettungswege und Feuerwiderstand der Bauteile fest und wird in Plänen und Baubeschreibung dargestellt. Ein ausführliches Brandschutzkonzept ist vor allem bei Sonderbauten üblich. „Brandschutzgutachten“ ist kein Begriff der Bauordnung – gemeint ist meist eines von beidem. Für ein Wohnhaus brauchen Sie in der Regel den Brandschutznachweis.

Mein Gebäude ist höher als 7 m oder ein Sonderbau – können Sie helfen?

Ich erstelle Brandschutznachweise für Gebäudeklasse 1 bis 3. Für Gebäudeklasse 4 und 5 sowie Sonderbauten (z. B. Kita, Pflegeeinrichtung, Gaststätte, Versammlungsstätte) gelten in Sachsen besondere Anforderungen an den Ersteller bzw. eine Prüfung des Nachweises. Schreiben Sie mir trotzdem gern – ich nenne Ihnen passende Fachleute.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Lageplan – als PDF, DWG gern per E-Mail. Bei einem Umbau zusätzlich die Bestandspläne, bei einer Nachforderung das Schreiben des Bauamts. Fehlen Pläne, klären wir gemeinsam, was nötig ist, und ich unterstütze Sie bei der Beschaffung.

Wie lange dauert die Erstellung des Nachweises?

Das Festpreisangebot für den vereinbarten Leistungsumfang bekommen Sie nach Sichtung der Pläne. Der Nachweis selbst dauert bei Gebäudeklasse 1 bis 3 in der Regel wenige Wochen nach vollständigen Unterlagen. Hat das Bauamt eine Frist gesetzt, nennen Sie mir das Datum – ich sage Ihnen ehrlich, ob es klappt.

Wie definiert sich Gebäudeklasse (GK) 1–3?

Maßgeblich ist die Höhe: die Fußbodenoberkante des obersten Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über dem mittleren Gelände – ob es schon ausgebaut ist, spielt keine Rolle. GK 1: freistehend, bis 7 m, höchstens zwei Nutzungseinheiten mit zusammen max. 400 m² (Keller zählt nicht), z. B. freistehendes Einfamilienhaus. GK 2: nicht freistehend, ebenfalls bis 7 m und höchstens zwei Nutzungseinheiten mit zusammen max. 400 m², z. B. Doppel- oder Reihenhaus. GK 3: sonstige Gebäude bis 7 m, z. B. kleines Mehrfamilienhaus. Faustregel: Bis zu drei Geschosse mit Wohnräumen (ausgebautes Dachgeschoss zählt mit) liegen meist unter 7 m. Im Zweifel stufe ich Ihr Gebäude unverbindlich ein.

Festpreisangebot für Ihren Brandschutznachweis

Drei kurze Fragen, dann Ihre Kontaktdaten – eine Rückmeldung bekommen Sie innerhalb von 48 Stunden (werktags).

Frage 1 von 3

Was ist geplant?
Um welches Gebäude geht es?
Wer fragt an?

Wohin darf ich das Angebot schicken?

E-Mail oder Telefon – eins genügt.

Weitere Nachweise für dasselbe Bauvorhaben? (optional)

    PDF oder Fotos, bis 5 Dateien, zusammen max. 8 MB. DWG, IFC oder größere Dateien gern per E-Mail – oder später.

    Eigene Nachricht hinzufügen (optional)

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    kostenlos und unverbindlich

    Lieber direkt? +49 155 65115604 · Pläne per E-Mail