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Energieberatung Dresden: Maximale Förderung für Wärmepumpe & Sanierung.

Sichern Sie sich bis zu 70 % BAFA/KfW-Zuschuss – mit einem klaren Fahrplan, der zu Ihrem Vorhaben passt.

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Energetische Sanierung eines Wohngebäudes

Sanieren mit System

Wer heute sanieren will, steht oft vor einem Berg an Fragen:

  • Wärmepumpe, Pellet oder doch was anderes – was macht für mein Haus wirklich Sinn?
  • Zuerst dämmen oder die Heizung tauschen – womit fange ich an?
  • Und vor allem: Wie sichere ich mir die maximalen staatlichen Zuschüsse?

Förderprogramme im Überblick

Ich finde die Kombination, die für Ihr Vorhaben am wirtschaftlichsten ist. Hier die wichtigsten Töpfe für Wohngebäude:

BAFA-Zuschuss

Einzel­maßnahmen

Ideal für Sanierungen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen) sowie Anlagentechnik (Lüftung).

KfW 458

Heizungs­förderung

Spezifisch für den Tausch alter Heizungen gegen klimafreundliche Systeme wie Wärmepumpen, Biomasse oder Solarthermie.

  • 30% Grundförderung
  • Bis zu 70% Zuschuss
  • Kombinierbar mit Ergänzungskredit
KfW 261

Komplett­sanierung

Für die Sanierung zum Effizienzhaus. Ein zinsgünstiger Kredit mit hohem Tilgungszuschuss, der Teile des Kredits erlässt.

  • Bis 150.000€ Kredit je WE
  • Tilgungszuschuss bis 45%
  • Zinsvergünstigung

Ihr Weg zur geförderten Sanierung

Ich nehme Ihnen den Papierkram ab. Mein strukturierter Prozess sichert Ihren Erfolg.

01

Erstgespräch & Analyse

Ich ermittle Ihre Ziele: Soll nur die Heizung getauscht werden oder steht eine Komplettsanierung an? Ich prüfe die Machbarkeit vor Ort.

02

Konzepterstellung

Ich entwickel ein energetisches Gesamtkonzept, das technisch und wirtschaftlich auf Ihre Immobilie zugeschnitten ist. Dabei wähle ich die optimale Förderkombination aus.

03

Antrag & Begleitung

Ich unterstütze Sie bei der Beantragung und begleiten die energetische Planung. Zudem unterstütze ich Sie bei der technischen Abstimmung anderen Gewerken.

04

Baubegleitung & Auszahlung

Ich prüfen die handwerkliche Umsetzung und erstellen die Bestätigung nach Durchführung.

Eric Winter, Ihr Energieberater

Eric Winter – Ingenieurgeist für Ihr Bauvorhaben

Sichere, effiziente Gebäude entstehen nicht durch Schätzungen, sondern durch präzise Planung. Als freiberuflicher Bauphysiker und Energieberater unterstütze ich Bauherren und Unternehmen in Dresden und Sachsen dabei, Immobilien energetisch zu optimieren.

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Warum jetzt handeln? Der Blick aufs große Ganze

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Klimaneutralität & GEG

Deutschland muss bis 2045 klimaneutral sein. Das GEG setzt den Rahmen. Wer frühzeitig saniert, vermeidet teure Nachrüstpflichten und macht sein Haus zukunftssicher.

EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)

Brüssel macht Druck: Schlechte Energieklassen (G/H) stehen im Fokus. Unsanierte Immobilien drohen massive Wertverluste ("Stranded Assets"). Sanierung ist Vermögensschutz.

Die Kostenfalle CO₂-Preis

Der CO₂-Preis auf fossile Brennstoffe steigt jährlich. Was heute günstig wirkt, wird zur Kostenfalle. Nur Senkung des Bedarfs schützt langfristig vor hohen Betriebskosten.

Häufige Fragen zur Energieberatung

Klicken Sie hier, um die häufigsten Fragen und Antworten anzuzeigen.

Warum sollte ich eine Fördermittelberatung nutzen?

Die Förderlandschaft in Deutschland ist kompliziert und ändert sich ständig. Eine professionelle Beratung stellt sicher, dass Sie das richtige Programm wählen, Anträge fristgerecht stellen und keine Zuschüsse (wie den iSFP-Bonus) verschenken.

Lohnt sich eine Beratung auch bei kleinen Projekten?

Absolut. Auch bei Einzelmaßnahmen wie neuen Fenstern oder einer Haustür gibt es Fördergelder (ab 2.000€ Investitionsvolumen). Die Energieberatung selbst wird zudem bis zu 50% staatlich gefördert, sodass Ihr Eigenanteil gering bleibt.

Wer stellt den Förderantrag?

Offiziell stellen Sie als Eigentümer den Antrag. In der Praxis übernehme ich jedoch als Ihr Energieeffizienz-Experte die komplette Vorbereitung (TPB), fülle die Formulare mit Ihnen aus und begleite den Prozess bis zur Auszahlung.

Beraten Sie auch bei Eigentumswohnungen / WEGs?

Ja, ich berate sowohl Besitzer von Einfamilienhäusern als auch WEGs und Wohnungseigentümer.

Darf ich bei einer Sanierung Eigenleistungen erbringen und trotzdem Förderung erhalten?

Ja, wenn Sie den Neubau oder die Sanierung ganz oder teilweise in Eigenleistung durchführen, können die direkt damit verbundenen Materialkosten gefördert werden. Voraussetzung dafür ist, dass ich als Ihr Energieeffizienz-Experte die fachgerechte Durchführung prüfe und die korrekten Materialkosten mit der sogenannten „Bestätigung nach Durchführung" (BnD) für die KfW oder das BAFA nachweise.

Muss ich meine alte Heizung sofort austauschen?

Nicht zwingend sofort, aber das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht klare Fristen vor: Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, dürfen nach 30 Jahren nicht mehr betrieben werden. Ausgenommen sind jedoch Niedertemperatur- und Brennwertkessel. Spätestens am 31. Dezember 2044 ist der Betrieb aller fossilen Heizkessel endgültig untersagt. Im Erstgespräch prüfe ich das Alter und den Typ Ihrer Heizung und entwickeln rechtzeitig einen Fahrplan.

Was besagt die 65%-Regel beim Heizungstausch?

Neue Heizungsanlagen müssen laut GEG so eingebaut werden, dass sie mindestens 65 % der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien (z. B. über eine Wärmepumpe) oder durch unvermeidbare Abwärme erzeugen. Je nachdem, wo Sie wohnen, gelten für Bestandsgebäude noch Übergangsfristen bis Mitte 2026 oder Mitte 2028. Ich helfe Ihnen dabei, ein gesetzeskonformes und optimal gefördertes Heizsystem zu finden.

Gibt es gesetzliche Pflichten zur Dämmung für Hausbesitzer?

Ja, das GEG schreibt sogenannte Nachrüstpflichten vor. Beispielsweise müssen oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen, die nicht dem Mindestwärmeschutz entsprechen, so gedämmt werden, dass ein Wärmedurchgangskoeffizient von 0,24 W/(m²K) nicht überschritten wird. Wer diese Pflicht ignoriert, riskiert nicht nur Energieverluste, sondern auch Bußgelder. Ich prüfe Ihre Gebäudehülle auf solche Pflichten und integrieren die Dämmung in ein gefördertes Gesamtkonzept.

Muss nach dem Heizungstausch ein hydraulischer Abgleich gemacht werden?

Ja, der hydraulische Abgleich ist bei wassergeführten Heizungssystemen für die Beantragung von Fördermitteln zum Effizienzhaus eine zwingende Voraussetzung. Zudem ist er bei der Inbetriebnahme in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten nach dem Einbau gesetzlich vorgeschrieben. Der Abgleich sorgt dafür, dass Ihre Heizung effizient läuft und Sie die maximalen Einsparungen erzielen.

Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus und wie lange gibt es ihn noch?

Dieser Bonus belohnt Eigentümer, die ihre alten, funktionstüchtigen fossilen Heizungen (wie Öl, Kohle oder alte Gasheizungen) frühzeitig gegen klimafreundliche Systeme tauschen. Bis zum 31. Dezember 2028 beträgt dieser Bonus 20 %. Danach sinkt er alle zwei Jahre (z. B. auf 17 % ab 2029). Es lohnt sich also, rechtzeitig mit der Planung zu beginnen!

Gibt es auch Förderungen für den hydraulischen Abgleich oder neue Heizkörper?

Ja! Diese Maßnahmen fallen unter die „Heizungsoptimierung". Wenn Sie Ihr System effizienter machen – etwa durch einen hydraulischen Abgleich, den Einbau von Flächenheizungen oder neuen Niedertemperatur-Heizkörpern – erhalten Sie hierfür 15 % Grundförderung. Mit einem vorliegenden iSFP steigt dieser Zuschuss auf 20 %.

Konzepte für Neubau & Sanierung.

Schritt 1 von 4

Wann wurde das Gebäude gebaut?

Wer sind Sie?

Eigentümer
Hausverwalter
Mitglied einer WEG
Sonstiges

Was passiert im Erstgespräch?

15 Minuten, unverbindlich, kostenfrei.

Förder-Check für Ihr Baujahr

Ich prüfe, welche BAFA- und KfW-Programme für Ihr Gebäude in Frage kommen.

Wärmepumpe oder erst dämmen?

Ich sage Ihnen, welche Reihenfolge für Ihr Haus sinnvoll ist.

Transparente Kostenindikation

Sie erhalten ein realistisches Preis- und Zeitfenster – keine Überraschungen.

Fast geschafft!

Ich rufe Sie innerhalb von 24 Stunden für ein 15-minütiges, unverbindliches Erstgespräch zurück – oder melde mich per Mail, ganz wie Sie möchten.

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