Energieberatung Dresden: Maximale Förderung für Wärmepumpe & Sanierung.
Sichern Sie sich bis zu 70 % BAFA/KfW-Zuschuss – mit einem klaren Fahrplan, der zu Ihrem Vorhaben passt.
Oder direkt anrufen: +49 155 65115604
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Wer heute sanieren will, steht oft vor einem Berg an Fragen:
Ich finde die Kombination, die für Ihr Vorhaben am wirtschaftlichsten ist. Hier die wichtigsten Töpfe für Wohngebäude:
Ideal für Sanierungen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen) sowie Anlagentechnik (Lüftung).
Spezifisch für den Tausch alter Heizungen gegen klimafreundliche Systeme wie Wärmepumpen, Biomasse oder Solarthermie.
Für die Sanierung zum Effizienzhaus. Ein zinsgünstiger Kredit mit hohem Tilgungszuschuss, der Teile des Kredits erlässt.
Ich nehme Ihnen den Papierkram ab. Mein strukturierter Prozess sichert Ihren Erfolg.
Ich ermittle Ihre Ziele: Soll nur die Heizung getauscht werden oder steht eine Komplettsanierung an? Ich prüfe die Machbarkeit vor Ort.
Ich entwickel ein energetisches Gesamtkonzept, das technisch und wirtschaftlich auf Ihre Immobilie zugeschnitten ist. Dabei wähle ich die optimale Förderkombination aus.
Ich unterstütze Sie bei der Beantragung und begleiten die energetische Planung. Zudem unterstütze ich Sie bei der technischen Abstimmung anderen Gewerken.
Ich prüfen die handwerkliche Umsetzung und erstellen die Bestätigung nach Durchführung.
Sichere, effiziente Gebäude entstehen nicht durch Schätzungen, sondern durch präzise Planung. Als freiberuflicher Bauphysiker und Energieberater unterstütze ich Bauherren und Unternehmen in Dresden und Sachsen dabei, Immobilien energetisch zu optimieren.
Meine Expertise basiert auf harter Praxis. Vor meiner Selbstständigkeit war ich über vier Jahre bei KREBS+KIEFER Ingenieure tätig. Dort habe ich das Handwerk von der Pike auf gelernt – vom Werkstudenten über den Projektingenieur bis hin zum Projektleiter.
Heute profitieren Sie von dieser Erfahrung aus großen Ingenieursvorhaben, kombiniert mit der Flexibilität eines spezialisierten Freiberuflers.
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Deutschland muss bis 2045 klimaneutral sein. Das GEG setzt den Rahmen. Wer frühzeitig saniert, vermeidet teure Nachrüstpflichten und macht sein Haus zukunftssicher.
Brüssel macht Druck: Schlechte Energieklassen (G/H) stehen im Fokus. Unsanierte Immobilien drohen massive Wertverluste ("Stranded Assets"). Sanierung ist Vermögensschutz.
Der CO₂-Preis auf fossile Brennstoffe steigt jährlich. Was heute günstig wirkt, wird zur Kostenfalle. Nur Senkung des Bedarfs schützt langfristig vor hohen Betriebskosten.
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Die Förderlandschaft in Deutschland ist kompliziert und ändert sich ständig. Eine professionelle Beratung stellt sicher, dass Sie das richtige Programm wählen, Anträge fristgerecht stellen und keine Zuschüsse (wie den iSFP-Bonus) verschenken.
Absolut. Auch bei Einzelmaßnahmen wie neuen Fenstern oder einer Haustür gibt es Fördergelder (ab 2.000€ Investitionsvolumen). Die Energieberatung selbst wird zudem bis zu 50% staatlich gefördert, sodass Ihr Eigenanteil gering bleibt.
Offiziell stellen Sie als Eigentümer den Antrag. In der Praxis übernehme ich jedoch als Ihr Energieeffizienz-Experte die komplette Vorbereitung (TPB), fülle die Formulare mit Ihnen aus und begleite den Prozess bis zur Auszahlung.
Ja, ich berate sowohl Besitzer von Einfamilienhäusern als auch WEGs und Wohnungseigentümer.
Ja, wenn Sie den Neubau oder die Sanierung ganz oder teilweise in Eigenleistung durchführen, können die direkt damit verbundenen Materialkosten gefördert werden. Voraussetzung dafür ist, dass ich als Ihr Energieeffizienz-Experte die fachgerechte Durchführung prüfe und die korrekten Materialkosten mit der sogenannten „Bestätigung nach Durchführung" (BnD) für die KfW oder das BAFA nachweise.
Nicht zwingend sofort, aber das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht klare Fristen vor: Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, dürfen nach 30 Jahren nicht mehr betrieben werden. Ausgenommen sind jedoch Niedertemperatur- und Brennwertkessel. Spätestens am 31. Dezember 2044 ist der Betrieb aller fossilen Heizkessel endgültig untersagt. Im Erstgespräch prüfe ich das Alter und den Typ Ihrer Heizung und entwickeln rechtzeitig einen Fahrplan.
Neue Heizungsanlagen müssen laut GEG so eingebaut werden, dass sie mindestens 65 % der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien (z. B. über eine Wärmepumpe) oder durch unvermeidbare Abwärme erzeugen. Je nachdem, wo Sie wohnen, gelten für Bestandsgebäude noch Übergangsfristen bis Mitte 2026 oder Mitte 2028. Ich helfe Ihnen dabei, ein gesetzeskonformes und optimal gefördertes Heizsystem zu finden.
Ja, das GEG schreibt sogenannte Nachrüstpflichten vor. Beispielsweise müssen oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen, die nicht dem Mindestwärmeschutz entsprechen, so gedämmt werden, dass ein Wärmedurchgangskoeffizient von 0,24 W/(m²K) nicht überschritten wird. Wer diese Pflicht ignoriert, riskiert nicht nur Energieverluste, sondern auch Bußgelder. Ich prüfe Ihre Gebäudehülle auf solche Pflichten und integrieren die Dämmung in ein gefördertes Gesamtkonzept.
Ja, der hydraulische Abgleich ist bei wassergeführten Heizungssystemen für die Beantragung von Fördermitteln zum Effizienzhaus eine zwingende Voraussetzung. Zudem ist er bei der Inbetriebnahme in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten nach dem Einbau gesetzlich vorgeschrieben. Der Abgleich sorgt dafür, dass Ihre Heizung effizient läuft und Sie die maximalen Einsparungen erzielen.
Dieser Bonus belohnt Eigentümer, die ihre alten, funktionstüchtigen fossilen Heizungen (wie Öl, Kohle oder alte Gasheizungen) frühzeitig gegen klimafreundliche Systeme tauschen. Bis zum 31. Dezember 2028 beträgt dieser Bonus 20 %. Danach sinkt er alle zwei Jahre (z. B. auf 17 % ab 2029). Es lohnt sich also, rechtzeitig mit der Planung zu beginnen!
Ja! Diese Maßnahmen fallen unter die „Heizungsoptimierung". Wenn Sie Ihr System effizienter machen – etwa durch einen hydraulischen Abgleich, den Einbau von Flächenheizungen oder neuen Niedertemperatur-Heizkörpern – erhalten Sie hierfür 15 % Grundförderung. Mit einem vorliegenden iSFP steigt dieser Zuschuss auf 20 %.