Energieberatung Dresden: Bis zu 70 % Zuschuss für Wärmepumpe & Sanierung.
Sichern Sie sich Ihren BAFA/KfW-Zuschuss – mit einem klaren Fahrplan, der zu Ihrem Vorhaben passt.
Oder direkt anrufen: +49 155 65115604
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Wer heute sanieren will, steht oft vor einem Berg an Fragen:
Ich finde die Kombination, die für Ihr Vorhaben am wirtschaftlichsten ist. Hier die wichtigsten Töpfe für Wohngebäude:
Ideal für Sanierungen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen) sowie Anlagentechnik (Lüftung).
Höhere Kostenobergrenze: Pro Jahr und Wohneinheit können maximal 30.000 € an förderfähigen Kosten angesetzt werden. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, verdoppelt sich diese Summe auf 60.000 €.
Fachplanung wird extra gefördert: Die Kosten für die zwingend vorgeschriebene Begleitung durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten (EEE) werden zusätzlich mit 50 % bezuschusst.
Strenge Qualitätsvorgaben: Die Förderung greift nur, wenn bestimmte technische Mindestanforderungen (U-Werte) erreicht werden (z. B. Fenster ≤ 0,95 W/m²K, Außentüren ≤ 1,30 W/m²K).
Spezifisch für den Tausch alter Heizungen gegen klimafreundliche Systeme wie Wärmepumpen, Biomasse oder Solarthermie.
Maximaler Fördersatz: Die Grundförderung von 30 % kann durch verschiedene Boni auf bis zu 70 % aufgestockt werden – bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 € sogar auf bis zu 80 %.
Die Boni im Überblick:
Kostenobergrenze & Umfeldmaßnahmen: Gefördert werden für Anträge ab dem 21.07.2026 bis zu 28.000 € der Kosten für die erste Wohneinheit (sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um 750 € auf 22.000 € ab August 2030; Mehrfamilienhäuser: je 15.000 € für die 2.–6. und je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit). Dazu zählen neben dem Gerät selbst auch Umfeldmaßnahmen wie die Entsorgung der Altanlage, neue Heizkörper oder der Einbau einer Fußbodenheizung.
Für die Sanierung zum Effizienzhaus. Ein zinsgünstiger Kredit mit hohem Tilgungszuschuss, der Teile des Kredits erlässt.
Kreditsumme: Seit der BEG-Reform (21.07.2026) können in der Grundstufe bis zu 150.000 € Kredit pro Wohneinheit beantragt werden – die EE-Klasse ist jetzt Standard.
Tilgungszuschuss (Richtlinie vom 20.07.2026): Effizienzhaus Denkmal EE und EH 55 EE erhalten 5 %, EH 40 EE 10 % des Kreditbetrags erlassen. EH 85 EE und EH 70 EE erhalten nur die Zinsvergünstigung. Mit den kombinierbaren Boni sind bis zu 40 % Teilerlass möglich.
Attraktive Boni kombinierbar:
Zusätzlicher Zuschuss für Fachplanung: Die Begleitung durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten (EEE) ist zwingend vorgeschrieben. Die Kosten hierfür werden nochmals separat mit 50 % bezuschusst (bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis max. 10.000 € förderfähige Planungskosten).
Nicht jede Sanierung passt in ein Zuschussprogramm – und nicht jeder möchte den Antragsweg gehen. Für selbst genutztes Wohneigentum gibt es eine Alternative: Sie ziehen einen Teil der Kosten direkt von Ihrer Steuerschuld ab. Nicht vom zu versteuernden Einkommen, sondern von der Steuer selbst.
Zusammen 20 % der Kosten, gedeckelt auf 40.000 € je Objekt. Die Kosten für die Energieberatung selbst sind zu 50 % absetzbar – ein höherer Satz als die 7 % für die Baumaßnahme.
Entweder – oder, nicht beides: Für dieselbe Maßnahme ist der Steuerbonus ausgeschlossen, sobald Sie einen steuerfreien Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Darlehen in Anspruch nehmen. Welcher Weg für Sie günstiger ist, hängt von Ihrer Steuerlast, der Höhe der Investition und dem erreichbaren Fördersatz ab – das rechne ich Ihnen vorher durch.
Rechtsgrundlage: § 35c Einkommensteuergesetz; Befristung nach § 52 Abs. 35a EStG. Keine Steuerberatung – die steuerliche Geltendmachung besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
Ich nehme Ihnen den Papierkram ab. Mein strukturierter Prozess sichert Ihren Erfolg.
Ich ermittle Ihre Ziele: Soll nur die Heizung getauscht werden oder steht eine Komplettsanierung an? Ich prüfe die Machbarkeit vor Ort.
Ich entwickle ein energetisches Gesamtkonzept, das technisch und wirtschaftlich auf Ihre Immobilie zugeschnitten ist. Dabei wähle ich die optimale Förderkombination aus.
Ich unterstütze Sie bei der Beantragung und begleite die energetische Planung. Zudem unterstütze ich Sie bei der technischen Abstimmung mit anderen Gewerken.
Ich prüfe die handwerkliche Umsetzung und erstelle die Bestätigung nach Durchführung.
Sichere, effiziente Gebäude entstehen nicht durch Schätzungen, sondern durch präzise Planung. Als freiberuflicher Bauphysiker und Energieberater unterstütze ich Bauherren und Unternehmen in Dresden und Sachsen dabei, Immobilien energetisch zu optimieren.
Meine Expertise basiert auf harter Praxis. Vor meiner Selbstständigkeit war ich über vier Jahre bei KREBS+KIEFER Ingenieure tätig. Dort habe ich das Handwerk von der Pike auf gelernt – vom Werkstudenten über den Projektingenieur bis hin zum Projektleiter.
Heute profitieren Sie von dieser Erfahrung aus großen Ingenieursvorhaben, kombiniert mit der Flexibilität eines spezialisierten Freiberuflers.
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Deutschland muss bis 2045 klimaneutral sein. Das GEG setzt den Rahmen. Wer frühzeitig saniert, vermeidet teure Nachrüstpflichten und macht sein Haus zukunftssicher.
Brüssel macht Druck: Schlechte Energieklassen (G/H) stehen im Fokus. Unsanierte Immobilien drohen massive Wertverluste ("Stranded Assets"). Sanierung ist Vermögensschutz.
Der CO₂-Preis auf fossile Brennstoffe steigt jährlich. Was heute günstig wirkt, wird zur Kostenfalle. Nur Senkung des Bedarfs schützt langfristig vor hohen Betriebskosten.
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Ja, über § 35c Einkommensteuergesetz. Bei selbst genutztem Wohneigentum, das bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre ist, ziehen Sie 20 % der Kosten über drei Jahre direkt von der Steuerschuld ab: 7 % im Jahr des Abschlusses, 7 % im Folgejahr, 6 % im dritten Jahr, zusammen höchstens 40.000 Euro je Objekt. Die Maßnahme muss vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sein. Die Kosten der Energieberatung selbst sind zu 50 % absetzbar – ein höherer Satz als die 7 % für die Baumaßnahme. Wichtig: Für dieselbe Maßnahme ist das ausgeschlossen, sobald Sie einen steuerfreien Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Darlehen nutzen. Welcher Weg günstiger ist, rechne ich vorher durch.
Die Förderlandschaft in Deutschland ist kompliziert und ändert sich ständig. Eine professionelle Beratung stellt sicher, dass Sie das richtige Programm wählen, Anträge fristgerecht stellen und keine Zuschüsse (wie den iSFP-Bonus) verschenken.
Absolut. Auch bei Einzelmaßnahmen wie neuen Fenstern oder einer Haustür gibt es Fördergelder (ab 2.000€ Investitionsvolumen). Die Energieberatung selbst wird zudem bis zu 50% staatlich gefördert, sodass Ihr Eigenanteil gering bleibt.
Offiziell stellen Sie als Eigentümer den Antrag. In der Praxis übernehme ich jedoch als Ihr Energieeffizienz-Experte die komplette Vorbereitung (TPB), fülle die Formulare mit Ihnen aus und begleite den Prozess bis zur Auszahlung.
Ja, ich berate sowohl Besitzer von Einfamilienhäusern als auch WEGs und Wohnungseigentümer.
Ja, wenn Sie den Neubau oder die Sanierung ganz oder teilweise in Eigenleistung durchführen, können die direkt damit verbundenen Materialkosten gefördert werden. Voraussetzung dafür ist, dass ich als Ihr Energieeffizienz-Experte die fachgerechte Durchführung prüfe und die korrekten Materialkosten mit der sogenannten „Bestätigung nach Durchführung" (BnD) für die KfW oder das BAFA nachweise.
Nein. Seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, in Kraft seit 29.07.2026) gibt es weder eine 65-Prozent-Pflicht für neue Heizungen noch ein Betriebsverbot für funktionierende Kessel. Sie können Ihre Anlage weiterbetreiben und die Heizungsart frei wählen. Wirtschaftlich sieht es anders aus: CO₂-Preis, Gas-Netzentgelte und Energiepreise verteuern den Weiterbetrieb Jahr für Jahr, und neu eingebaute Gas- und Ölkessel müssen ab 2029 steigende Anteile biogener Brennstoffe nutzen (§ 43 GModG) — Bestandsanlagen sind davon nicht betroffen. Die Frage ist deshalb keine rechtliche, sondern eine des richtigen Zeitpunkts.
Die 65-Prozent-Regel ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz entfallen. Für neue Heizungen gilt seit dem 29.07.2026 keine Mindestquote erneuerbarer Energien mehr; die Übergangsfristen des alten GEG sind damit gegenstandslos. Geblieben ist eine Pflicht für neu eingebaute Gas- und Ölkessel: Sie müssen ab 2029 steigende Anteile biogener Brennstoffe nutzen (10 % ab 2029 bis 60 % ab 2040, § 43 GModG). Für die Wahl der Heizung zählt daher die Wirtschaftlichkeit über die Laufzeit, nicht mehr eine gesetzliche Quote.
Ja, es gibt Nachrüstpflichten; sie gelten auch nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz fort (§ 35 GModG). Beispielsweise müssen oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen, die nicht dem Mindestwärmeschutz entsprechen, so gedämmt werden, dass ein Wärmedurchgangskoeffizient von 0,24 W/(m²K) nicht überschritten wird. Selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser sind von dieser Pflicht ausgenommen, bis das Haus den Eigentümer wechselt; dann ist sie binnen zwei Jahren zu erfüllen. Wer die Pflicht ignoriert, riskiert nicht nur Energieverluste, sondern auch Bußgelder. Ich prüfe Ihre Gebäudehülle auf solche Pflichten und binde die Dämmung in ein gefördertes Gesamtkonzept ein.
Ja, der hydraulische Abgleich ist bei wassergeführten Heizungssystemen für die Beantragung von Fördermitteln zum Effizienzhaus eine zwingende Voraussetzung. Zudem ist er bei der Inbetriebnahme in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten nach dem Einbau gesetzlich vorgeschrieben. Der Abgleich sorgt dafür, dass Ihre Heizung effizient läuft und Sie die maximalen Einsparungen erzielen.
Dieser Bonus belohnt Eigentümer, die ihre alten, funktionstüchtigen fossilen Heizungen (wie Öl, Kohle oder alte Gasheizungen) frühzeitig gegen klimafreundliche Systeme tauschen. Für Anträge ab dem 21. Juli 2026 beträgt der Bonus zum Start 16 % und sinkt danach alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte; ab August 2028 entfällt er. Es lohnt sich also, rechtzeitig mit der Planung zu beginnen!
Ja! Diese Maßnahmen fallen unter die „Heizungsoptimierung". Wenn Sie Ihr System effizienter machen – etwa durch einen hydraulischen Abgleich, den Einbau von Flächenheizungen oder neuen Niedertemperatur-Heizkörpern – erhalten Sie hierfür 15 % Grundförderung. Mit einem vorliegenden iSFP steigt dieser Zuschuss auf 20 % – für Anträge ab dem 21.07.2026 greift der iSFP-Bonus allerdings erst ab 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen und nur auf den übersteigenden Betrag.
Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Die geförderte Energieberatung für Wohngebäude mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) kostet für ein Einfamilienhaus komplett ab 1.700 €. Das BAFA übernimmt 50 % der Kosten, gedeckelt auf 650 €, sodass ein Eigenanteil von ca. 1.050 € verbleibt. Einzelleistungen wie der Energieausweis sind ab 400 € erhältlich. Vor Beginn erhalten Sie immer ein konkretes Angebot.
Zwei Minuten für Ihre Angaben – Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden, unverbindlich.