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Energieberatung Dresden: Bis zu 70 % Zuschuss für Wärmepumpe & Sanierung.

Sichern Sie sich Ihren BAFA/KfW-Zuschuss – mit einem klaren Fahrplan, der zu Ihrem Vorhaben passt.

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Energetische Sanierung eines Wohngebäudes

Sanieren mit System

Wer heute sanieren will, steht oft vor einem Berg an Fragen:

  • Wärmepumpe, Pellet oder doch was anderes – was macht für mein Haus wirklich Sinn?
  • Zuerst dämmen oder die Heizung tauschen – womit fange ich an?
  • Und vor allem: Wie sichere ich mir die maximalen staatlichen Zuschüsse?

Förderprogramme im Überblick

Ich finde die Kombination, die für Ihr Vorhaben am wirtschaftlichsten ist. Hier die wichtigsten Töpfe für Wohngebäude:

BAFA-Zuschuss

Einzel­maßnahmen

Ideal für Sanierungen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen) sowie Anlagentechnik (Lüftung).

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Höhere Kostenobergrenze: Pro Jahr und Wohneinheit können maximal 30.000 € an förderfähigen Kosten angesetzt werden. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, verdoppelt sich diese Summe auf 60.000 €.

Fachplanung wird extra gefördert: Die Kosten für die zwingend vorgeschriebene Begleitung durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten (EEE) werden zusätzlich mit 50 % bezuschusst.

Strenge Qualitätsvorgaben: Die Förderung greift nur, wenn bestimmte technische Mindestanforderungen (U-Werte) erreicht werden (z. B. Fenster ≤ 0,95 W/m²K, Außentüren ≤ 1,30 W/m²K).

KfW 458

Heizungs­förderung

Spezifisch für den Tausch alter Heizungen gegen klimafreundliche Systeme wie Wärmepumpen, Biomasse oder Solarthermie.

  • 30% Grundförderung
  • Bis zu 70% Zuschuss
  • Kombinierbar mit Ergänzungskredit
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Maximaler Fördersatz: Die Grundförderung von 30 % kann durch verschiedene Boni auf bis zu 70 % aufgestockt werden – bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 € sogar auf bis zu 80 %.

Die Boni im Überblick:

  • Klimageschwindigkeits-Bonus (zum Start 16 %, halbjährlich sinkend, entfällt ab August 2028): Für den Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen (ohne Altersgrenze) sowie mindestens 20 Jahre alter Gas- oder Biomasseheizungen.
  • Einkommens-Bonus (bis zu 40 %): Für Selbstnutzer, gestaffelt nach zu versteuerndem Einkommen: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 € (+10.000 € Freibetrag für Haushalte mit minderjährigem Kind).
  • Wertschöpfungs-Bonus (ab Q1/2027: 15 %): Für Wärmepumpen mit Wertschöpfung in der EU („Made with Europe"). Zeitgleich sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 % – mit EU-Gerät bleibt es effektiv bei 30 %. Der frühere 5-%-Effizienz-Bonus ist mit der Reform entfallen.

Kostenobergrenze & Umfeldmaßnahmen: Gefördert werden für Anträge ab dem 21.07.2026 bis zu 28.000 € der Kosten für die erste Wohneinheit (sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um 750 € auf 22.000 € ab August 2030; Mehrfamilienhäuser: je 15.000 € für die 2.–6. und je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit). Dazu zählen neben dem Gerät selbst auch Umfeldmaßnahmen wie die Entsorgung der Altanlage, neue Heizkörper oder der Einbau einer Fußbodenheizung.

KfW 261

Komplett­sanierung

Für die Sanierung zum Effizienzhaus. Ein zinsgünstiger Kredit mit hohem Tilgungszuschuss, der Teile des Kredits erlässt.

  • Bis 150.000€ Kredit je WE
  • Tilgungszuschuss bis 10 %, mit Boni bis 40 %
  • Zinsvergünstigung
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Kreditsumme: Seit der BEG-Reform (21.07.2026) können in der Grundstufe bis zu 150.000 € Kredit pro Wohneinheit beantragt werden – die EE-Klasse ist jetzt Standard.

Tilgungszuschuss (Richtlinie vom 20.07.2026): Effizienzhaus Denkmal EE und EH 55 EE erhalten 5 %, EH 40 EE 10 % des Kreditbetrags erlassen. EH 85 EE und EH 70 EE erhalten nur die Zinsvergünstigung. Mit den kombinierbaren Boni sind bis zu 40 % Teilerlass möglich.

Attraktive Boni kombinierbar:

  • NH-Bonus (5 %): Wenn das Gebäude ein Nachhaltigkeitszertifikat erhält. (Der frühere 5-%-EE-Bonus ist seit 21.07.2026 entfallen – die EE-Klasse ist Standard.)
  • WPB-Bonus (10 %): Für die Sanierung von „Worst Performing Buildings“, also Gebäuden, die bisher zu den energetisch schlechtesten 25 % gehörten.
  • Serielles Sanieren (15 %; bei EH 70 EE: 5 %): Wenn für die Sanierung ab Werk vorgefertigte Dach- oder Fassadenelemente genutzt werden.

Zusätzlicher Zuschuss für Fachplanung: Die Begleitung durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten (EEE) ist zwingend vorgeschrieben. Die Kosten hierfür werden nochmals separat mit 50 % bezuschusst (bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis max. 10.000 € förderfähige Planungskosten).

Steuerbonus

Wenn kein Zuschuss passt: § 35c EStG

Nicht jede Sanierung passt in ein Zuschussprogramm – und nicht jeder möchte den Antragsweg gehen. Für selbst genutztes Wohneigentum gibt es eine Alternative: Sie ziehen einen Teil der Kosten direkt von Ihrer Steuerschuld ab. Nicht vom zu versteuernden Einkommen, sondern von der Steuer selbst.

Sätze, Voraussetzungen und die Entweder-oder-Regel

So viel ist möglich

  • 1.Im Jahr des Abschlusses: 7 % der Kosten, höchstens 14.000 €
  • 2.Im Folgejahr: 7 %, höchstens 14.000 €
  • 3.Im dritten Jahr: 6 %, höchstens 12.000 €

Zusammen 20 % der Kosten, gedeckelt auf 40.000 € je Objekt. Die Kosten für die Energieberatung selbst sind zu 50 % absetzbar – ein höherer Satz als die 7 % für die Baumaßnahme.

Was Voraussetzung ist

  • Sie nutzen das Gebäude ausschließlich selbst zu Wohnzwecken
  • Das Gebäude ist bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre
  • Bescheinigung des Fachunternehmens nach amtlichem Muster
  • Rechnung liegt vor, Zahlung per Überweisung – Barzahlung zählt nicht
  • Die Maßnahme ist vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen (gesetzliche Befristung)

Entweder – oder, nicht beides: Für dieselbe Maßnahme ist der Steuerbonus ausgeschlossen, sobald Sie einen steuerfreien Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Darlehen in Anspruch nehmen. Welcher Weg für Sie günstiger ist, hängt von Ihrer Steuerlast, der Höhe der Investition und dem erreichbaren Fördersatz ab – das rechne ich Ihnen vorher durch.

Rechtsgrundlage: § 35c Einkommensteuergesetz; Befristung nach § 52 Abs. 35a EStG. Keine Steuerberatung – die steuerliche Geltendmachung besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

Ihr Weg zur geförderten Sanierung

Ich nehme Ihnen den Papierkram ab. Mein strukturierter Prozess sichert Ihren Erfolg.

01

Erstgespräch & Analyse

Ich ermittle Ihre Ziele: Soll nur die Heizung getauscht werden oder steht eine Komplettsanierung an? Ich prüfe die Machbarkeit vor Ort.

02

Konzepterstellung

Ich entwickle ein energetisches Gesamtkonzept, das technisch und wirtschaftlich auf Ihre Immobilie zugeschnitten ist. Dabei wähle ich die optimale Förderkombination aus.

03

Antrag & Begleitung

Ich unterstütze Sie bei der Beantragung und begleite die energetische Planung. Zudem unterstütze ich Sie bei der technischen Abstimmung mit anderen Gewerken.

04

Baubegleitung & Auszahlung

Ich prüfe die handwerkliche Umsetzung und erstelle die Bestätigung nach Durchführung.

Eric Winter, Ihr Energieberater

Eric Winter – Ingenieurgeist für Ihr Bauvorhaben

Sichere, effiziente Gebäude entstehen nicht durch Schätzungen, sondern durch präzise Planung. Als freiberuflicher Bauphysiker und Energieberater unterstütze ich Bauherren und Unternehmen in Dresden und Sachsen dabei, Immobilien energetisch zu optimieren.

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Warum jetzt handeln? Der Blick aufs große Ganze

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Klimaneutralität & GEG

Deutschland muss bis 2045 klimaneutral sein. Das GEG setzt den Rahmen. Wer frühzeitig saniert, vermeidet teure Nachrüstpflichten und macht sein Haus zukunftssicher.

EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)

Brüssel macht Druck: Schlechte Energieklassen (G/H) stehen im Fokus. Unsanierte Immobilien drohen massive Wertverluste ("Stranded Assets"). Sanierung ist Vermögensschutz.

Die Kostenfalle CO₂-Preis

Der CO₂-Preis auf fossile Brennstoffe steigt jährlich. Was heute günstig wirkt, wird zur Kostenfalle. Nur Senkung des Bedarfs schützt langfristig vor hohen Betriebskosten.

Häufige Fragen zur Energieberatung

Klicken Sie hier, um die häufigsten Fragen und Antworten anzuzeigen.

Kann ich eine Sanierung auch von der Steuer absetzen?

Ja, über § 35c Einkommensteuergesetz. Bei selbst genutztem Wohneigentum, das bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre ist, ziehen Sie 20 % der Kosten über drei Jahre direkt von der Steuerschuld ab: 7 % im Jahr des Abschlusses, 7 % im Folgejahr, 6 % im dritten Jahr, zusammen höchstens 40.000 Euro je Objekt. Die Maßnahme muss vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sein. Die Kosten der Energieberatung selbst sind zu 50 % absetzbar – ein höherer Satz als die 7 % für die Baumaßnahme. Wichtig: Für dieselbe Maßnahme ist das ausgeschlossen, sobald Sie einen steuerfreien Zuschuss oder ein zinsverbilligtes Darlehen nutzen. Welcher Weg günstiger ist, rechne ich vorher durch.

Warum sollte ich eine Fördermittelberatung nutzen?

Die Förderlandschaft in Deutschland ist kompliziert und ändert sich ständig. Eine professionelle Beratung stellt sicher, dass Sie das richtige Programm wählen, Anträge fristgerecht stellen und keine Zuschüsse (wie den iSFP-Bonus) verschenken.

Lohnt sich eine Beratung auch bei kleinen Projekten?

Absolut. Auch bei Einzelmaßnahmen wie neuen Fenstern oder einer Haustür gibt es Fördergelder (ab 2.000€ Investitionsvolumen). Die Energieberatung selbst wird zudem bis zu 50% staatlich gefördert, sodass Ihr Eigenanteil gering bleibt.

Wer stellt den Förderantrag?

Offiziell stellen Sie als Eigentümer den Antrag. In der Praxis übernehme ich jedoch als Ihr Energieeffizienz-Experte die komplette Vorbereitung (TPB), fülle die Formulare mit Ihnen aus und begleite den Prozess bis zur Auszahlung.

Beraten Sie auch bei Eigentumswohnungen / WEGs?

Ja, ich berate sowohl Besitzer von Einfamilienhäusern als auch WEGs und Wohnungseigentümer.

Darf ich bei einer Sanierung Eigenleistungen erbringen und trotzdem Förderung erhalten?

Ja, wenn Sie den Neubau oder die Sanierung ganz oder teilweise in Eigenleistung durchführen, können die direkt damit verbundenen Materialkosten gefördert werden. Voraussetzung dafür ist, dass ich als Ihr Energieeffizienz-Experte die fachgerechte Durchführung prüfe und die korrekten Materialkosten mit der sogenannten „Bestätigung nach Durchführung" (BnD) für die KfW oder das BAFA nachweise.

Muss ich meine alte Heizung sofort austauschen?

Nein. Seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, in Kraft seit 29.07.2026) gibt es weder eine 65-Prozent-Pflicht für neue Heizungen noch ein Betriebsverbot für funktionierende Kessel. Sie können Ihre Anlage weiterbetreiben und die Heizungsart frei wählen. Wirtschaftlich sieht es anders aus: CO₂-Preis, Gas-Netzentgelte und Energiepreise verteuern den Weiterbetrieb Jahr für Jahr, und neu eingebaute Gas- und Ölkessel müssen ab 2029 steigende Anteile biogener Brennstoffe nutzen (§ 43 GModG) — Bestandsanlagen sind davon nicht betroffen. Die Frage ist deshalb keine rechtliche, sondern eine des richtigen Zeitpunkts.

Was besagt die 65%-Regel beim Heizungstausch?

Die 65-Prozent-Regel ist mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz entfallen. Für neue Heizungen gilt seit dem 29.07.2026 keine Mindestquote erneuerbarer Energien mehr; die Übergangsfristen des alten GEG sind damit gegenstandslos. Geblieben ist eine Pflicht für neu eingebaute Gas- und Ölkessel: Sie müssen ab 2029 steigende Anteile biogener Brennstoffe nutzen (10 % ab 2029 bis 60 % ab 2040, § 43 GModG). Für die Wahl der Heizung zählt daher die Wirtschaftlichkeit über die Laufzeit, nicht mehr eine gesetzliche Quote.

Gibt es gesetzliche Pflichten zur Dämmung für Hausbesitzer?

Ja, es gibt Nachrüstpflichten; sie gelten auch nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz fort (§ 35 GModG). Beispielsweise müssen oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen, die nicht dem Mindestwärmeschutz entsprechen, so gedämmt werden, dass ein Wärmedurchgangskoeffizient von 0,24 W/(m²K) nicht überschritten wird. Selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser sind von dieser Pflicht ausgenommen, bis das Haus den Eigentümer wechselt; dann ist sie binnen zwei Jahren zu erfüllen. Wer die Pflicht ignoriert, riskiert nicht nur Energieverluste, sondern auch Bußgelder. Ich prüfe Ihre Gebäudehülle auf solche Pflichten und binde die Dämmung in ein gefördertes Gesamtkonzept ein.

Muss nach dem Heizungstausch ein hydraulischer Abgleich gemacht werden?

Ja, der hydraulische Abgleich ist bei wassergeführten Heizungssystemen für die Beantragung von Fördermitteln zum Effizienzhaus eine zwingende Voraussetzung. Zudem ist er bei der Inbetriebnahme in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten nach dem Einbau gesetzlich vorgeschrieben. Der Abgleich sorgt dafür, dass Ihre Heizung effizient läuft und Sie die maximalen Einsparungen erzielen.

Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus und wie lange gibt es ihn noch?

Dieser Bonus belohnt Eigentümer, die ihre alten, funktionstüchtigen fossilen Heizungen (wie Öl, Kohle oder alte Gasheizungen) frühzeitig gegen klimafreundliche Systeme tauschen. Für Anträge ab dem 21. Juli 2026 beträgt der Bonus zum Start 16 % und sinkt danach alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte; ab August 2028 entfällt er. Es lohnt sich also, rechtzeitig mit der Planung zu beginnen!

Gibt es auch Förderungen für den hydraulischen Abgleich oder neue Heizkörper?

Ja! Diese Maßnahmen fallen unter die „Heizungsoptimierung". Wenn Sie Ihr System effizienter machen – etwa durch einen hydraulischen Abgleich, den Einbau von Flächenheizungen oder neuen Niedertemperatur-Heizkörpern – erhalten Sie hierfür 15 % Grundförderung. Mit einem vorliegenden iSFP steigt dieser Zuschuss auf 20 % – für Anträge ab dem 21.07.2026 greift der iSFP-Bonus allerdings erst ab 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen und nur auf den übersteigenden Betrag.

Was kostet die Energieberatung?

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Die geförderte Energieberatung für Wohngebäude mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) kostet für ein Einfamilienhaus komplett ab 1.700 €. Das BAFA übernimmt 50 % der Kosten, gedeckelt auf 650 €, sodass ein Eigenanteil von ca. 1.050 € verbleibt. Einzelleistungen wie der Energieausweis sind ab 400 € erhältlich. Vor Beginn erhalten Sie immer ein konkretes Angebot.

Kostenlosen Förder-Check anfragen.

Zwei Minuten für Ihre Angaben – Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden, unverbindlich.

Schritt 1 von 4

Wann wurde das Gebäude gebaut?

Wer sind Sie?

Eigentümer
Hausverwalter
Mitglied einer WEG
Sonstiges

Was passiert im Erstgespräch?

15 Minuten, unverbindlich, kostenfrei.

Förder-Check für Ihr Baujahr

Ich prüfe, welche BAFA- und KfW-Programme für Ihr Gebäude in Frage kommen.

Wärmepumpe oder erst dämmen?

Ich sage Ihnen, welche Reihenfolge für Ihr Haus sinnvoll ist.

Transparente Kostenindikation

Sie erhalten ein realistisches Preis- und Zeitfenster. Zur Orientierung: Energieausweis ab 400 €, geförderter Sanierungsfahrplan (iSFP) komplett ab 1.700 € – nach BAFA-Zuschuss (50 %, max. 650 €) ca. 1.050 € Eigenanteil.

Worum geht es?

Optional – so kann ich unser Erstgespräch gezielt vorbereiten.

Fast geschafft!

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Rolle

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