Höhere Kostenobergrenze: Pro Jahr können für die erste Wohneinheit maximal 30.000 € an förderfähigen Kosten angesetzt werden, für die 2. bis 6. Wohneinheit 15.000 €, ab der 7. Wohneinheit 8.000 €. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, verdoppelt sich der Rahmen auf 60.000 / 30.000 / 15.000 €. Heizung (BEG-EM Nr. 5.3) hat einen eigenen Deckel: 28.000 € für die erste Wohneinheit.
Fachplanung wird extra gefördert: Die Kosten für die zwingend vorgeschriebene Begleitung durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten (EEE) werden zusätzlich mit 50 % bezuschusst.
Strenge Qualitätsvorgaben: Die Förderung greift nur, wenn bestimmte technische Mindestanforderungen (U-Werte) erreicht werden (z. B. Fenster ≤ 0,95 W/m²K, Außentüren ≤ 1,30 W/m²K).